Rn 11

Einen Zeugen unter Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 375 kommissarisch zu vernehmen, stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar, der freilich gem § 295 I geheilt werden kann (BGH NJW 96, 2734, 2735 [BGH 21.05.1996 - XI ZR 199/95]; Frankf 8.12.10 – 19 U 22/10, Rz 46).

Dieser Inhalt ist unter anderem im HSO FV Sachsen online Kompaktversion enthalten. Sie wollen mehr?