Rn 5

Zu den Sachgebieten s vor §§ 402 ff Rn 5. Unterschieden werden ua öffentlich bestellte (s Rn 11) und vereidigte, amtlich anerkannte und ›freie‹ SV. In Betracht kommen auch angestellte SV einer Sachverständigenorganisation sowie Mitarbeiter von Universitätsinstitutionen und behördenangehörige SV. Bei letzteren sind die dienstrechtlichen Maßgaben zu beachten, insb zu Nebentätigkeit und Verschwiegenheit (s § 408; unbeachtlich soll hingegen das ärztliche Berufsgeheimnis sein, BGH NJW 11, 520, 521 = MedR 11, 434, 435 m abl Anm Schmidt-Recla = FamRZ 10, 1726 mit zust Anm Müther; zust auch Petit FamRZ 13, 593 mwN zur SV-Auswahl in Unterbringungssachen).

Dieser Inhalt ist unter anderem im HSO FV Sachsen online Kompaktversion enthalten. Sie wollen mehr?