Rn 8
Statt oder neben den Maßnahmen nach § 409 kann die entschädigungslose Entziehung des Gutachtenauftrags und Beauftragung eines neuen SV angezeigt sein (vgl §§ 408 I 2, 404 I 3, 360 S 2, 3; Brandbg VersR 06, 1238 [OLG Brandenburg 08.04.2005 - 1 W 3/05]).
Dieser Inhalt ist unter anderem im HSO FV Sachsen online Kompaktversion enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen