Der Antrag muss enthalten:
1. | die Bezeichnung des Gegners; |
2. | die Bezeichnung der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll; |
3. | die Benennung der Zeugen oder die Bezeichnung der übrigen nach § 485 zulässigen Beweismittel; |
4. | die Glaubhaftmachung der Tatsachen, die die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens und die Zuständigkeit des Gerichts begründen sollen. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im HSO FV Sachsen online Kompaktversion enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen