Rn 8

Beweisanträge des Antragsgegners sind im selbstständigen Beweisverfahren grds zulässig, durch sie kann das Gesetzesziel der Vermeidung des Rechtsstreits gefördert werden.

 

Rn 9

Dem Antragsgegner obliegt betreffend seine Sachanträge die Pflicht zur Glaubhaftmachung. Über die Zulassung der Gegenanträge ist ein Beschl zu fassen; die Ablehnung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Kobl BauR 08, 570).

Dieser Inhalt ist unter anderem im HSO FV Sachsen online Kompaktversion enthalten. Sie wollen mehr?