Rn 6
Gemäß § 796a II kann ein vollstreckbarer Anwaltsvergleich nicht geschlossen werden, wenn er auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen soll. Die Regelung entspricht § 794 I Nr 5 (vgl § 794 Rn 51, 52).
Dieser Inhalt ist unter anderem im HSO FV Sachsen online Kompaktversion enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen