Rn 5
Keine Wertpapiere iSv § 821 sind Orderpapiere, zB Wechsel, Schecks und handelsrechtliche Papiere nach § 363 HGB, die an Order lauten; für sie gelten §§ 831, 835 ff. Auch Legitimationspapiere (s dazu § 808 Rn 2) sind keine Wertpapiere, ebenso wenig die Bahncard (Frankf NJW-RR 95, 1204, 1205).
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