Rn 20

Angehörige des Mieters, etwa Geschwister, Eltern oder Schwiegereltern, die in der Wohnung leben, haben regelmäßig Mit- (§ 866 BGB) bzw Teilbesitz (§ 865 BGB). Der Räumungstitel muss deshalb auch gegen sie lauten. Benutzt ein Angehöriger die Wohnung allerdings lediglich unter Anerkennung des alleinigen Besitzes des Mieters mit, ist ein Titel gegen ihn für die Räumungsvollstreckung entbehrlich (LG Baden-Baden FamRZ 93, 227). Probleme bereitet der Fall, wenn der Besitzer seine Rechtsposition ohne oder gegen den Willen des Vermieters begründet (vgl AG Wuppertal DGVZ 10, 158f).

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