Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 3 KAPITALFLUSSRECHNUNG (Statement of Cash Flows) / 3.2.3 Indirekte Methode

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 66

Bei der indirekten Methode erfolgt die Ermittlung nicht auf Grundlage originär ermittelter cash flows; vielmehr werden die cash flows aus anderen im Rechnungswesen verfügbaren Rechengrößen abgeleitet. Die Konzeption geht zunächst von einer unterstellten Übereinstimmung des Periodenergebnisses mit den cash flows aus der betrieblichen Tätigkeit aus. Anschließend ist das Jahresergebnis um bestimmte Beträge zu bereinigen. In Form einer Überleitungsrechnung wird somit das Periodenergebnis in eine cash-flow-Größe überführt. Für die Überleitungsrechnung ist keine verbindliche Gliederung vorgesehen; aus den Ausführungen des Standards lässt sich jedoch folgendes Grundschema darstellen (IAS 7.20):

 

Indirekte Methode: Grundschema

 
Periodenergebnis .......
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge .......
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens .......
Umgliederungen zu anderen Tätigkeitsbereichen .......
cash flows aus der betrieblichen Tätigkeit .......
 

Rz. 67

Bei der Überleitung sind in einem ersten Schritt die Aufwendungen und Erträge zu berücksichtigen, die nicht zu entsprechenden Auswirkungen auf den Zahlungsmittelfonds geführt haben (finanzmittelfondsneutrale Aufwendungen und Erträge). Hierzu nennt IAS 7.20 folgende Beispiele:

  • Abschreibungen auf das Anlagevermögen sowie entsprechende Zuschreibungen (→ § 10; → § 11);
  • erfolgswirksame Veränderung latenter Steuern (→ § 26 Rz 231);
  • Veränderung langfristiger Rückstellungen, die nicht Bestandteil des Nettoumlaufvermögens sind (→ § 21);
  • Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen und aus Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures), die nach der at-equity-Methode (→ § 33) bilanziert werden (Rz 133);
  • unrealisierte Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen (→ § 27).
 

Rz. 68

Unmittelbar als Korrekturposten angesprochen sind – wege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im IFRS-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: (Ge)Gründet!
(Ge)Gründet!
Bild: Haufe Shop

Anastasia Barner, Deutschlands jüngste Gründerin, gewährt mit ihrem Buch einen spannenden Blick hinter die Kulissen der Gründerszene. Sie erklärt, was es bedeutet zu gründen und nimmt dabei kein Blatt vor den Mund. Auch schwierige Themen wie Insolvenz, Burnout, Konsum und Vorurteile spricht sie an.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren