ASA-Sitzung – und keiner nimmt teil?
So schlimm kommt es meist nicht. Aber viele betriebliche Praktiker kennen die Situation: Der Termin ist bekannt, die Einladungen sind rausgegangen, doch es erscheinen nur wenige der Beteiligten.
Dass eine ASA-Sitzung ohne den Vertreter des Arbeitgebers stattfindet, sollte die absolute Ausnahme sein. Wenn aus der Dokumentation hervorgeht, dass regelmäßig "nur" andere Funktionsträger im ASA mitwirken, wirft das ein schlechtes Licht auf die Arbeitsschutzkultur des Unternehmens.
Oft sind es scheinbar unaufschiebbare betriebliche Gründe, die z. B. Führungskräfte davon abhalten, an der ASA-Sitzung teilzunehmen. Unregelmäßige und geringe Teilnahme an ASA-Sitzungen führen unvermeidlich zu aufgeschobenen Entscheidungen, stockenden Prozessen und sinkender Motivation bei allen Beteiligten. Das ist z. B. dann der Fall, wenn in jeder Sitzung dieselben Themen besprochen werden, weil immer wieder Teilnehmer dazukommen, die nicht auf dem aktuellen Stand sind. Wenn die ASA-Arbeit straff und gut strukturiert abläuft, sollte es möglich sein, dass alle Teilnehmer regelmäßig dabei sind und nötige Entscheidungen zeitnah getroffen werden.
Es ist der Arbeitgeber, der damit konfrontiert werden muss, wenn die ASA-Arbeit ineffektiv wird oder zum Erliegen kommt. Schriftliche Pflichtenübertragungen können dazu beitragen, dass Führungskräfte ihre Arbeitsschutz(ausschuss)pflichten ausreichend wahrnehmen – und wenn es über das Protokoll gehen muss, wenn wirklich mal etwas der Teilnahme im Weg steht.