Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arbeitsvermittlung / 6 Vermittlungsunterstützende Leistungen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit kann finanziell unterstützt werden durch

  • Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.[1]

Das Vermittlungsbudget richtet sich an Arbeitsuchende und Arbeitslose. Es umfasst eine Reihe von Einzelleistungen, wie z. B. Zuschüsse zu Bewerbungskosten, zu Reisekosten bei Beratungs- oder Vorstellungsterminen, zur Arbeitsausrüstung, bei auswärtiger Arbeitsaufnahme oder zu Umzugskosten. Welche finanziellen Hilfen im Einzelfall erforderlich sind, entscheidet der Arbeitsvermittler. Das Gesetz enthält keine differenzierten Fördervorgaben, um Spielräume für besondere Handlungsbedarfe zu ermöglichen. Gefördert werden kann auch die Arbeitsaufnahme in EU-Staaten, EU-assoziierten Staaten oder in der Schweiz.

Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen insbesondere Vermittlungshemmnisse beseitigt werden, die der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit entgegenstehen. Dies kann z. B. ein Bewerbungstraining, eine Kurzqualifizierung, aber auch eine Berufsbegleitung in der ersten Phase einer neuen Beschäftigung umfassen. Zu den förderungsfähigen Maßnahmen gehört auch die vermittlerische Betreuung von Arbeitslosen durch Dritte, wie z. B. durch private Arbeitsvermittler. Ausdrücklich werden aber auch betriebliche Maßnahmen gefördert.

 
Wichtig

Maßnahmen zur betrieblichen Erprobung bis zu 12 Wochen möglich

Aktivierungsmaßnahmen in Betrieben bieten Vorteile für Arbeitgeber. Sie können sich während einer solchen Maßnahme kostenlos von der Eignung und Qualifikation eines Arbeitnehmers unter den konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes überzeugen und den Geförderten damit vor einer evtl. Einstellung erproben. Die betriebliche Form d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Frauen können Finanzen
Frauen können Finanzen
Bild: Haufe Shop

Geld bewusst nutzen: Dani Parthum, die „Geldfrau“, zeigt dir, wie Geld zur Kraftquelle wird, du klug fürs Alter investierst und finanziell eigenständig bleibst – auch in der Partnerschaft. Ein Buch mit klarem Wissen, echten Fällen und persönlichen Reflexionen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren