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Brandschutz in Pflegeeinrichtungen

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Überblick

Auch wenn der Begriff Pflegeeinrichtung eine sehr breite Spanne von Einrichtungen mit ganz unterschiedlichen Profilen umfasst, haben alle ein besonderes Sicherheitsrisiko im Brandfall gemeinsam. In einer Pflegeeinrichtung halten sich, meist auch über Nacht, eine oft hohe Zahl von eingeschränkt ortskundigen und mehr oder weniger hilfebedürftigen Personen auf, denen nur eine kleinere Zahl an Betreuungspersonal gegenübersteht. Wegen hoher Brandlasten, einer Vielzahl von technischen Einrichtungen und manchmal auch risikoreichen Verhaltens von Patienten/Bewohnern besteht z. T. auch ein durch die Art des Betriebs erhöhtes Brandrisiko. Immer aber möchte die Öffentlichkeit sich darauf verlassen können, dass alle vermeidbaren Risiken für Patienten oder Bewohner einer Pflegeeinrichtung sicher ausgeschaltet werden. Entsprechend hoch ist die öffentliche Aufmerksamkeit im Schadensfall. Alles zusammen führt dazu, dass Brandschutz in Pflegeeinrichtungen ein besonders sensibles Thema ist. Der vorliegende Beitrag ermöglicht einen Überblick über Themenschwerpunkte des Brandschutzes in Pflegeeinrichtungen und gibt praxisbezogene Hinweise.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bundeseinheitliche Bau- und Betriebsvorschriften für Pflegeeinrichtungen gibt es nicht[1], sondern lediglich in einigen Bundesländern für einzelne Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Kinder usw.). Sie betreffen zwar meist u. a. auch Brandschutzfragen, stehen aber in ganz unterschiedlichen Rechtszusammenhängen und sind kaum analog zu betrachten.

Länderübergreifend sind die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer relevant, hier vor allem die VdS 2226 "Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Personen – Richtlini...

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