Betrieblicher Brandschutz beruht i. W. auf 3 Säulen:
Baurecht
Die länderspezifischen Landesbauordnungen enthalten allgemeine Brandschutzanforderungen, und werden ergänzt durch Sonderbauverordnungen, wie z. B. die Verkaufsstätten- und die Versammlungsstättenverordnung, sowie durch technische Prüfverordnungen (für Brandschutzeinrichtungen) und andere nachgeordnete Verwaltungsvorschriften und technische Regeln. Praktisch wichtig sind zusätzlich Normen, z. B. DIN 4102 "Baustoffe", DIN 18230 "Baulicher Brandschutz im Industriebau", DIN ISO 23601 "Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und. Rettungspläne", DIN EN ISO 7010 "Grafische Symbole" usw.
Versicherungsbestimmungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt über sein Prüfinstitut VdS Richtlinien zu vielen brandschutzrelevanten Themen heraus, z. B. VdS 100 "Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung", VdS 2038 "Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen", VdS 3111 "Brandschutzbeauftragter (Fachkraft für Brandschutz)", VdS 2001 "Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" und viele weitere, auch zu branchen- und fachspezifischen Themen. Im engeren Sinn sind sie Versicherungsbedingungen für die zu versichernden Objekte, geben aber praktisch in vielen Fällen den Stand der Technik wieder und stellen daher wesentliche Rechtsnormen dar.
Arbeitsschutzbestimmungen
Im Arbeitsschutzrecht steht der Schutz der Beschäftigten im Vordergrund, so im Arbeitsschutzgesetz (§ 10), in der DGUV-V 1 (u. a. § 22) und in der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 Abs. 1, Anhang 2.2 und Anhang 2.3) sowie die dazu gehörigen ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".