BFH: Tatsächlicher Zugang eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften?
Dem Großen Senat des BFH wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist im Fall einer zulässigen Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten, die gegen zwingende Zustellungsvorschriften verstößt, weil der Zusteller entgegen § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat, das zuzustellende Schriftstück i. S. von § 189 ZPO bereits in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen und gilt deshalb als zugestellt, in dem nach dem gewöhnlichen Geschehensablauf mit einer Entnahme des Schriftstücks aus dem Briefkasten und der Kenntnisnahme gerechnet werden kann, auch wenn der Empfänger das Schriftstück erst später in die Hand bekommt?
BFH, Vorlagebeschluss vom 7.2.2013 – VIII R 2/09
Volltext: BBL2013-2005-2 unter www.betriebs-berater.de
BFH: Pflicht zur Anrufung des Großen Senats
Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist ein Senat, der von einer Entscheidung eines anderen Senats des BFH abweichen will, auch dann verpflichtet, gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO bei diesem anzufragen, ob er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält, und für den Fall, dass der angefragte Senat der Änderung der Rechtsprechung nicht zustimmt, die streitige Rechtsfrage dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 2 FGO vorzulegen, wenn der erkennende Senat aufgrund einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans für die streitige Rechtsfrage -- hier außergewöhnliche Belastungen -- zuständig geworden ist, wenn "nur diese streitig" ist, der Senat, von dessen Entscheidung abgewichen werden soll, jedoch weiterhin mit einer derartigen Rechtsfrage befasst werden kann?
BFH, Vorlagebeschluss vom 18.4.2013 – VI R 60/11
Volltext: BBL2013-2005-3 unter www.betriebs-berater.de
BFH: Überlassung einer komprimierten "Elster"-Einkommensteuererklärung: Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters
1. Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln, und dem Steuerpflichtigen damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
2. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Ausdruck der komprimierten Steuererklärung auf die Verwendung des Programms "Elster" zurückzuführen ist.
BFH, Urteil vom 16.5.2013 – III R 12/12
Volltext: BBL2013-2005-4 unter www.betriebs-berater.de
Hinweis
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) warnt vor der damit für steuerliche Berater entstehenden Haftungsfalle. Das Urteil bestätige, dass die seit der Einführung der elektronischen Steuererklärung kritisierten Nachteile in nicht hinnehmbarer Weise auf die Steuerberaterschaft abgewälzt würden. Harald Elster, der Präsident des DStV, führte aus: "Gewollter Bürokratieabbau wird zum Bürokratie-Wahnsinn für die Kanzleien."
Um haftungs- sowie steuerstrafrechtliche Risiken einzudämmen, müsse die Beraterschaft nach diesem Urteil die alten Papier-Vordrucke wieder bemühen. Nur deren Aushändigung an den Mandanten sowie die Freigabe der erklärten Daten durch die Unterzeichnung des kompletten Ausdrucks schütze den Berater. Wünschenswert seien ein bundesweit geltender Leitfaden, in dem der Umfang der einzureichenden Belege mit Augenmaß bestimmt wird, sowie die elektronische Übertragbarkeit auch der Belege.
(PM DStV, 9.8.2013)
BFH: Einvernehmliche Aufhebung der Zusage von Urlaubs- und Weihnachtsgeld von GmbH-Gesellschaftern
Wird die arbeitsvertragliche Zusage von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben, kann dem Arbeitnehmer weder Arbeitslohn über die Grundsätze des Zuflusses von Einnahmen bei einem beherrschenden Gesellschafter zufließen noch kann der Arbeitnehmer insoweit eine zuflussbegründende verdeckte Einlage bewirken.
BFH, Urteil vom 15.5.2013 – VI R 24/12
Volltext: BBL2013-2006-1 unter www.betriebs-berater.de
BFH: Keine Kapitalertragsteuer bei obligationsähnlichen Genussrechten – Anfechtung der Steueranmeldung durch Vergütungsgläubiger
Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten unterliegen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht dem Kapitalertragsteuerabzug.
BFH, Urteil vom 12.12.2012 – I R 27/12
Volltext: BBL2013-2006-2 unter www.betriebs-berater.de
Hinweis
Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt.
BFH: Lohnsteuerhaftung eines Arbeitgebers – Heilung von Ermessensfehlern?
Werden erstmals während des Revisionsverfahrens Ermessenserwägungen angestellt, können diese im Revisionsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (Anschluss an BFH...