EU: Reform der Abschlussprüfung – Von EU-Parlament und -Rat verabschiedete Inhalte
Das EU-Parlament verabschiedete die EU-Reform der Abschlussprüfung am 3.4.2014, in Form der im Rahmen des informellen Trilogs kurz vor Weihnachten 2013 gefundenen Kompromisse. Der Rat der EU stimmte am 14.4.2014 zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren für die Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie (AP-RL-E) und die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse (VO-E) inhaltlich abgeschlossen. Es stehen noch die formellen Akte der Unterzeichnung und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU aus. Beide Rechtsakte treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung wird zwei Jahre nach der Veröffentlichung direkt in allen Mitgliedstaaten der EU gelten (mit einer kleinen Ausnahme zu Art. 16 Abs. 6 VO-E: dort drei Jahre, vgl. Art. 44 VO-E). Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in mitgliedstaatliches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf der RL und der VO sowie Einzelheiten zu den wichtigsten Neuregelungen sind auf der WPK-Homepage abrufbar. Die Themen: Aufsichtsstruktur über Abschlussprüfer auf mitgliedstaatlicher Ebene (Art. 32 AP-RL-E und Art. 20 bis 24 VO-E); Transparenz in der Aufsicht; Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (Art. 2 Nr. 13 AP-RL-E); Qualitätssicherungsprüfungen (Art. 29 AP-RL-E und Art. 26 VO-E); Beteiligung gewerblicher Investoren an Prüfungsgesellschaften (Art. 3 Abs. 4 AP-RL-E); Mehrjahresbestellung, externe Rotation, Joint Audit (Art. 17 VO-E); Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beim jeweiligen Prüfungsmandat/Kein generelles Verbot prüfungsfremder Leistungen (Art. 5 VO-E); Einführung der ISA unter Sicherstellung der Verhältnismäßigkeit (Art. 26 AP-RL-E und Art. 9 VO-E); Bestätigungsvermerk/Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss (Art. 28 AP-RL-E und Art. 10, 11 VO-E); Verschiebung von zahlreichen Regelungen aus der Verordnung in die Richtlinie.
(www.wpk.de)
WPK: Berichte zur Berufsaufsicht, zur Qualitätskontrolle und zum Berufsexamen 2013
In Deutschland werden jährlich rund 40 000 Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen geprüft. Umfangreiche Kontrollmechanismen, wie die Prüfung durch den Abschlussprüfer und die Überprüfungen durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), tragen zur Qualität von Unternehmensabschlüssen bei. Die Aufsicht der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die ihrerseits der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtskommission unterliegt, leistet dabei – so die WPK – einen effektiven Beitrag zur Qualitätssicherung.
Der am 28.4.2014 veröffentlichte Bericht der WPK über die Berufsaufsicht 2013 zeigt mit 293 eingeleiteten neuen Verfahren eine im Vergleich zu den beiden Vorjahren (2012: 298, 2011: 270) in etwa gleichbleibende Tendenz. Mit 52 bestandskräftigen Rügen, von denen 18 mit einer Geldbuße (zwischen 250 Euro und 48 000 Euro) verbunden wurden, stieg die Anzahl der Rügen gegenüber dem Vorjahr wieder leicht an, bewegt sich aber im Mittel der letzten drei Jahre. 36 Rügen lagen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit der Berufsangehörigen zugrunde. Damit entfielen zwei Drittel aller Rügen auf den Kernbereich der Berufsausübung. Davon resultierten 19 Rügen aus Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, die weiteren bezogen sich auf die Durchführung von Prüfungen von HGB-Abschlüssen. Die Beanstandungen betrafen insbes. Mängel in der Prüfungsdurchführung und -dokumentation.
Dem Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle ist zu entnehmen, dass zum 31.12.2013 3 801 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt waren (2012: 3 902 Praxen): 3 427 Praxen verfügten über eine Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle, 374 über eine Ausnahmegenehmigung. In diesen Praxen waren am Jahresende 71 % der Wirtschaftsprüfer und 21 % der vereidigten Buchprüfer tätig (wie 2012). 591 Qualitätskontrollberichte (2012: 1 026) wurden von der Kommission für Qualitätskontrolle ausgewertet. Bei 285 Praxen wurden Mängel des Qualitätssicherungssystems festgestellt, wobei in 218 Fällen zur Beseitigung der Mängel keine Maßnahmen nötig waren. Lediglich in 67 Vorgängen (11 %) waren Auflagen und/oder Sonderprüfung zur Mängelbeseitigung erforderlich. Schwerpunkte der Mängel lagen bei der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften und fachlicher Regeln (insbes. Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, fehlende Funktions- und IT-Systemprüfung im Rahmen der Prüfung der internen Kontrollsysteme sowie die Prüfung von Anhang und Lagebericht, nicht ordnungsgemäße Anwendung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung (Berichtskritik und auftragsbegleitende Qu...