BR: Vermittlungsausschuss vertagt Beratungen zur Erbschaftsteuer – Fortsetzung am 21.9.2016
Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Reform der Erbschaftsteuer gehen weiter. Am 8.9.2016 vertagte sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag auf den 21. 9.2016. Eine Arbeitsgruppe soll in der Zwischenzeit mögliche Kompromisslinien ausloten. Die Länder hatten am 8.7.2016 den Vermittlungsausschuss angerufen, um die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen.
Ende 2014 hatte das BVerfG die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.6.2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20.6.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24.6.2016 als Gesetz verabschiedete.
(PM Bundesrat vom 8.9.2016)
BT: Erschwerung der Steueroptimierung
International tätige Konzerne sollen nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen – BEPS-Umsetzungsgesetz (BT-Drs. 18/9536). In Zukunft müssen multinationale Unternehmen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben. Damit sollen die Finanzverwaltungen Risikoeinschätzungen vornehmen können. Außerdem soll es einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben. Ausgetauscht werden sollen Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen. Dadurch erhalte die Bundesrepublik Deutschland "verlässlich und regelmäßig Kenntnisse über entsprechendes Verwaltungshandeln anderer Staaten, das sich auf die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auswirken kann", heißt es in der Begründung des Entwurfs, mit dem außerdem Änderungen am Steuerrecht vorgenommen werden sollen, um Unsicherheiten über die Auslegung einzelner Bestimmungen von DBA zu vermeiden.
(hib Nr. 503 vom 8.9.2016)
Hinweis
Vgl. dazu Haarmann, Die erste Seite (in diesem Heft).
EU-Kommission: Reform des MwSt-Systems zur Unterbindung von Missbrauch gefordert
Laut EU-Kommission besteht eine MwSt-Lücke (= Gesamtdifferenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen MwSt-Einnahmen) in Höhe von fast 160 Mrd. Euro Verlust durch nicht eingenommene Steuern in der EU im Jahr 2014. Diese Erkenntnisse stützten die jüngsten Forderungen der EU-Kommission nach einer Reform des EU-MwSt-Systems mit dem Ziel, gegen Betrug vorzugehen und das System effizienter zu gestalten. Die Mitgliedstaaten müssten nun Folgemaßnahmen zu dem von der Kommission im April 2016 vorgelegten Aktionsplan für einen einheitlichen Mehrwertsteuerraum ergreifen und sich darauf einigen, wie ein endgültiges MwSt-System für den grenzüberschreitenden Handel in der Union verwirklicht werden kann. Kurzfristig angelegte Maßnahmen zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs seien bereits angelaufen; die aktuellen Zahlen zeigten jedoch, dass tiefer greifende Reformen erforderlich seien. Die Kommission hat den "Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer – auf dem Weg zu einem einheitlichen Mehrwertsteuerraum" im April 2016 angenommen. Der Plan enthält dringende Sofortmaßnahmen gegen die MwSt-Lücke sowie langfristige Lösungen zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs und zur Verbesserung der MwSt-Erhebung in der gesamten EU. Er beschreibt die notwendigen Schritte auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-MwSt-Raum und legt dar, wie das MwSt-System an die digitale Wirtschaft und die Bedürfnisse von KMU angepasst werden sollte. 2017 wird die Kommission Legislativvorschläge im Hinblick auf die Wiedereinführung des Grundsatzes vorlegen, MwSt auf den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu erheben. Der Anteil des grenzüberschreitenden Betrugs an der MwSt-Lücke beläuft sich auf 50 Mrd. Euro jährlich. Das neue System sollte den grenzüberschreitenden Betrug um 80 % senken (etwa 40 Mrd. Euro).
(PM EU-Kommission IP/16/2936 vom 6.9.2016)
Volltext: BBL2016-2262-2 unter www.betriebs-berater.de