EU-Kommission: Strengere Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kraft getreten
Am 9.7.2018 ist die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften, die von der Kommission im Juli 2016 vorgeschlagen wurden, schaffen mehr Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und gehen gegen die Terrorismusfinanzierung vor.
Die neuen Vorschriften sehen strengere Transparenzanforderungen vor. Darunter fällt ein uneingeschränkter Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen, mehr Transparenz in den Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Trusts und die Verknüpfung dieser Register.
Des Weiteren wird der Gebrauch von anonymen Zahlungen mit Prepaid-Karten im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche bekämpft. Dies schließt Plattformen für den Austausch virtueller Währungen mit ein. Die Anforderungen an die Überprüfung von Kunden werden ausgeweitet und die Kontrollen in Hochrisikoländern verstärkt. Darüber hinaus erfordert die neue Richtlinie weitere Befugnisse für und stärkere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralstellen für Verdachtsanzeigen.
Durch die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche werden auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche und anderen Aufsichtsbehörden, auch der Europäischen Zentralbank, verbessert.
Die Juncker-Kommission hat die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus zu einer ihrer Prioritäten gemacht. Dieser Vorschlag war die erste Initiative des Aktionsplans zur Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung nach verschiedenen Terroranschlägen. Er ist Teil eines umfassenderen Konzepts zur Förderung der Steuertransparenz und zur Bekämpfung des Steuermissbrauchs im Anschluss an die Enthüllungen der Panama Papers. Die Mitgliedstaaten müssen diese neuen Vorschriften vor dem 10. Januar 2020 in nationales Recht umsetzen.
(Nachrichten EU-Kommission vom 9.7.2018)
BMWi: Novelle des GWB geplant
Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Das geht aus der Antwort (19/2891) auf eine Kleine Anfrage (19/2399) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung werde voraussichtlich 2019 festzulegende Inhalte in einem Gesetzentwurf bündeln. Weiter heißt es, das Ministerium arbeite zudem an einer Kommission zum Wettbewerbsrecht 4.0.
Die Abgeordneten hatten speziell wegen Auswirkungen der Digitalisierung auf das Wettbewerbsrecht nachgefragt. Diese Auswirkungen stellten eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar, heißt es zur Begründung. Die Bundesregierung scheine dies erkannt zu haben, gleichwohl gebe es bisher keine Schritte zur Änderung des entsprechenden Gesetzes.
(hib-Meldung Nr. 473 vom 29.6.2018)