OECD: Steuern und Abgaben auf Arbeitseinkommen in OECD-Ländern erneut gesunken
Die Belastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben ist in den OECD-Ländern zum sechsten Mal in Folge gesunken, so die aktuelle Ausgabe der OECD-Studie Taxing Wages.
Der Studie zufolge lag der Steuerkeil 2019 für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener ohne Kinder im OECD-Schnitt bei 36, 0 Prozent. Das ist ein Rückgang um 0, 11 Prozentpunkte gegenüber 2018. Der Steuerkeil misst die Differenz zwischen den Arbeitskosten des Arbeitgebers und dem Nettoverdienst, der dem Arbeitnehmer bleibt. Besonders groß war der Steuerkeil 2019 für Alleinverdiener ohne Kinder mit Durchschnittseinkommen in Belgien (52, 2 Prozent), Deutschland (49, 4 Prozent), Italien (48, 0 Prozent), Österreich (47, 9 Prozent) und Frankreich (46, 7 Prozent). Den kleinsten Steuerkeil hatten OECD-weit Chile (7, 0 Prozent) und Neuseeland (18, 8 Prozent). In der Schweiz liegt der Steuerkeil bei 22, 3 Prozent der Arbeitskosten.
In einem Sonderkapitel geht die diesjährige Studie auf die steuerliche Behandlung nicht regulär Beschäftigter im Vergleich zu regulär Beschäftigten ein. Die teils sehr schwierige finanzielle Situation nicht regulär Beschäftigter ist durch die Covid-19-Pandemie noch einmal besonders deutlich geworden. Entsprechend wichtig ist es, dass Regierungen bestehende steuerliche Anreize für die verschiedenen Beschäftigungsformen auf den Prüfstand stellen, um falsche Anreize für häufig prekäre nicht-reguläre Beschäftigungsformen zu vermeiden.
(Quelle: PM OECD vom 30.4.2020)
BDB: Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert neuerliche Pläne für Finanztransaktionssteuer
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) warnt erneut vor der Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT), auch in der reduzierten Form einer reinen "Aktiensteuer". Es ist ein Alibiprojekt, das mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Unternehmen und Sparer sollten gerade mit Blick auf die Corona-Krise von bürokratischen Lasten befreit werden und der Zugang zu Kapitalmärkten in Europa erleichtert werden. Die FTT bewirkt genau das Gegenteil.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte, um die Anzahl der Unterstützer in Europa zu erhöhen, zuerst einen finanziellen Ausgleich unter den Teilnehmerstaaten zur Kompensation der Kosten kleinerer Länder aufgenommen. Jetzt wurde der Richtlinienentwurf ergänzt, sodass alle Staaten, die bereits eine Steuer auf Finanzinstrumente erheben, den neuen Vorschlag unterstützen, dabei aber ihre nationale Regelung weiterführen können. Sie müssten die im Wege der vereinbarten verstärkten Zusammenarbeit verabschiedete Regelung danach nicht umsetzen. Auch ist es diesen Staaten möglich, über die vereinbarte Regelung, beispielsweise durch Besteuerung weiterer Finanzinstrumente, hinauszugehen. Dadurch droht in Europa ein Flickenteppich von ganz verschiedenen inhaltlich nicht abgestimmten Regelungen, der einer Kapitalmarktunion schadet.
Für die FTT müssten sowohl bei der Finanzverwaltung als auch bei den Steuerpflichtigen völlig neuartige Prozesse implementiert werden, um die Steuer erheben und verwalten zu können. Das erscheint in Zeiten der Corona-Krise, in denen die Unternehmen mit enormen Belastungen zu kämpfen haben, kontraproduktiv. Hier sind Entlastungen und nicht neue Belastungen erforderlich. Zudem erwartet die DK negative Auswirkungen auf den Kapitalmarkt und dies in einem Umfeld, in dem Aktien als eine der am besten regulierten Finanzinstrumente gerade wegen der anhaltend niedrigen Zinssituation für die private Altersvorsorge eine attraktive Anlageform bilden. Aus diesem Grund hat Österreich bereits erklärt, die Aktiensteuer nicht mehr zu unterstützen. Zum gleichen Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium. Dies sollte Anlass genug sein, das Vorhaben endgültig aufzugeben.
(Quelle: PM BDB vom 30.4.2020)