SPD-Fraktion: Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuer – damit Bildung bezahlbar bleibt
Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 16.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen und damit Rechtssicherheit im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen.
Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter: „Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 hatte das Bundesfinanzministerium weitreichende Änderungen des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen. Obwohl mit diesen Änderungen notwendige Anpassungen an unionsrechtliche Vorgaben und EuGH-Rechtsprechung vorgenommen werden sollten, haben sie große Verunsicherung bei den Betroffenen ausgelöst.
Das betraf zum einen Tanz- und Musikschulen sowie andere Bildungsanbieter, die die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen in Gefahr gesehen haben. Zum anderen haben Kommunen aufgrund der vorgeschlagenen Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für in Zusammenhang mit Sport stehenden Leistungen und dem entsprechenden Entfall des Vorsteuerabzugs Probleme bei der Finanzierung des Baus bzw. der Sanierung von Sportstätten befürchtet.
Wir haben die Bedenken, die aus diesen beiden Bereichen an uns herangetragen worden sind, sehr ernst genommen und deshalb wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf eingefordert.
Konkret haben wir die Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung für in Zusammenhang mit Sport stehenden Leistungen ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen sowie die Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen auf die unionsrechtlich zwingend vorzunehmende Änderungen beschränkt. Insbesondere bleibt das Bescheinigungsverfahren, das sich in der Praxis bewährt hat, erhalten.
So können wir unserem Anspruch gerecht werden, den wir zu Beginn der Gesetzesverhandlungen klar formuliert haben: Mit uns wird es keine Verteuerung von Bildungsleistungen geben. Wenn wir als Sozialdemokrat:innen unser Ziel der Chancengleichheit ernst nehmen, darf der Zugang zu Bildung nicht vom Geldbeutel abhängen – sei es der eigene oder der der Eltern.”
(Quelle: PM SPD-Fraktion Nr. 194 vom 16.10.2024)
BT: Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11 784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6 612 Euro. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt (20/12783). Im Plenum steht er als Zusatzpunkt 11 am 18.10.2024 auf der Tagesordnung.
Aus der SPD-Fraktion wurde in der knappen Debatte im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Gebot halte. Dem stimmte die CDU/CSU-Fraktion zu, kritisierte jedoch, dass die Erhöhung der Freibeträge erst so spät im Jahr komme. Das stelle eine bürokratische Belastung für die Unternehmen dar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach hingegen von einer rechtzeitigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs.
Solange die FDP in einer Regierung sei, würden auch die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer verschoben, machte die FDP-Fraktion deutlich. Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) mit den entsprechenden Regelungen stand jedoch am 16.10.2024 nicht mehr auf der Tagesordnung des Ausschusses.
Die AfD-Fraktion forderte eine Dynamisierung in Richtung eines "Steuertarifs auf Rädern" zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression. Aus Sicht der Gruppe Die Linke ist das Existenzminimum zu niedrig angesetzt.
Für den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
(Quelle: hib 706/2024 vom 16.10.2024)
BT: Industrie erhält dauerhaft Erleichterung bei Stromsteuer
Für die Ausweitung und Verstetigung des Strompreispakets hat der Finanzausschuss am 16.10.2024 grünes Licht gegeben. Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion wurde eine Änderung am Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (20/12351) beschlossen, der eine Entfristung bei der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe vorsieht. Die AfD-Fraktion stimmte gegen diesen Änderungsantrag, die Gruppe Die Linke enthielt sich.
Insgesamt konnte die Ampel-Koalition für ihren Antrag aber keine Stimme aus der Opposition gewinnen. Der Gesetzentwurf steht am Freitagnachmittag zum Ende der Sitzungswoche als Zusatzpunkt 15 zur finalen Abstimmung.
Vonseiten der SPD-Fraktion wurde neben der Entlastung für Unternehmen, die Teil der 49 Punkte der Wachstumsinitiative der Bundesregierung sei, gelobt, dass der Gesetzentwurf eine Stärkung der Elektromobilität beinhalte. Verwiesen wurde unter anderem auf Klarstellungen beim bidirektionalen Laden.
Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde auf die Anhörung von der vorangegangenen Woche zu dem Gesetzentwurf verwiesen. Diese habe gezeigt, dass die Regelungen nicht zu weniger Bürokratie führten. Nicht verständlich sei, dass die Ampel-Koalition weiterhin Biomasse nicht stärker fördere.
An die Ausführungen der SPD-Fraktion schloss sich die Fraktion von Bündnis 90...