IPSASB: Veröffentlichung IPSAS 50
-tb- Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat seinen neuen Standard IPSAS 50 "Erkundung und Bewertung von Bodenschätzen und Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaus" veröffentlicht. Damit soll der bestehende Standard IPSAS 12 ergänzt und abgeändert werden. Die PM ist unter https://www.ipsasb.org abrufbar.
FASB: Änderungsentwurf Thema 326
-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat einen Änderungsentwurf zu "Finanzinstrumente – Kreditverluste" (Thema 326) veröffentlicht. Die PM ist unter https://www.fasb.org abrufbar. Kommentare werden bis zum 17.1.2025 erbeten.
FASB: Änderungen Unterthema 470-20
-tb- Der FASB hat finale Änderungen zu "Schulden – Schulden mit Umwandlung und anderen Optionen" (Thema 470-20) veröffentlicht. Die PM ist unter https://www.fasb.org/ abrufbar.
Europäische Union: Vorläufige Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung der EUDR um zwölf Monate
Am 3.12.2024 hat der Europäische Rat in einer unter www.consilium.europa.eu abrufbaren PM verkündet, dass eine vorläufige Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um zwölf Monate erreicht wurde. In der Folge würde die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) auf den 30.12.2025 fallen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen verschiebt sich auf den 30.6.2026. Substanzielle inhaltliche Änderungen sollen nicht vorgenommen werden. In einer unter www.europarl.europa.eu abrufbaren Veröffentlichung des Europäischen Parlaments zur vorläufigen Einigung wird festgehalten, dass die Europäische Kommission bis spätestens 30.6.2025 die Klassifikation der Länder in Risikoklassen vornehmen soll. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder ist die zugrundeliegende Online-Plattform zur Einreichung der Sorgfaltserklärungen bis Ende 2025 nicht voll funktionsfähig, wird die Erstanwendung nochmals verschoben. Die Kommission sagte ihrerseits zu, in einer zukünftigen Überprüfung der Verordnung vereinfachte Anforderungen für Länder mit einer effektiven und nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu prüfen. Die vorläufige Einigung muss vom Rat und dem Europäischen Parlament bis Ende des Jahres formell beschlossen werden, um rechtzeitig vor dem derzeitigen Erstanwendungszeitpunkt in Kraft zu treten. Die Parlamentsabstimmung über die Einigung soll auf der kommenden Sitzung vom 16.–19.12.2024 erfolgen.
(www.drsc.de vom 4.12.2024)
Europäische Kommission: Länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR) – Veröffentlichung eines Durchführungsrechtsakts
Am 2.11.2024 hat die Europäische Kommission einen unter ec.europa.eu abrufbaren Durchführungsrechtsakt zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting, Richtlinie (EU) 2021/2101) veröffentlicht. Der Durchführungsrechtsakt besteht aus einer Durchführungsverordnung (C(2024) 8363 final) mit vier Anhängen und konkretisiert die Form und das Format der Berichterstattung. Die Angaben sollen in einem Formblatt berichtet werden (Art. 3 Durchführungsverordnung), wobei der Bericht im XHTML-Format erstellt und maschinenlesbar ausgezeichnet werden soll (Art. 4 Durchführungsverordnung). Die Vorschriften sollen für ab dem ersten Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre gelten (Art. 5 Durchführungsverordnung). Damit der Durchführungsrechtsakt rechtlich verbindlich wird, muss er erst noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
(www.drsc.de vom 12.3.2024)
Europäische Kommission: Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung von ESG-Berichtspflichten geplant
Nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Europäischen Kommission am 8.11.2024 in Budapest kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Omnibus-Verordnung an, welche die bestehenden und künftigen ESG-Berichtspflichten bündeln soll. Die Initiative umfasst Regelungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die Ankündigung ist Teil der Budapester Erklärung zum "Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit", die einen Zwölf-Punkte-Plan umfasst, der u. a. darauf abzielt, den wirtschaftlichen Wohlstand, die Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit Europas in den kommenden Jahren zu stärken. Bereits im ersten Halbjahr 2025 sollen "konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten um mindestens 25 %" vorliegen. In einer Pressekonferenz nach dem EU-Gipfeltreffen erklärte von der Leyen, dass die Datenpunkte oft redundant und überlappend seien. Sie kündigte an, dass die Berichtspflichten künftig stärker gebündelt und reduziert werden sollen, um Bürokratie abzubauen. Sie betonte jedoch auch, dass die Inhalte der Richtlinien und Verordnungen im Kern erhalten bleiben sollen.
(Neu auf WPK.de vom 2.12.2024)
Europäische Kommission: Entwurf eines neuen FAQ-Dokuments zur Anwendung der EU-Taxonomie-VO
Am 29.11.2024 hat die Europäische Kommission...