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Digitale Formate in der Arbeitsmedizin / 2.4.2 Online-Besprechung einschl. ASA-Sitzung

Dr. med. Hanns Wildgans
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Die typischen Beratungen des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz[1] wie

  • die Planung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • die Vorauswahl von Körperschutzmitteln,
  • arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung sowie die grundlegende Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
  • die Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie
  • der (Wieder)Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess

können effizient online durchgeführt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Beteiligte aus Zweigniederlassungen oder Experten mit auswärtigem Standort einbezogen werden sollen. Mit der Globalisierung von Unternehmen gewinnt diese Besprechungsform an Bedeutung, wobei die Zeitzonen gelegentlich natürliche Grenzen setzen.

Ein Sonderfall ist sicher auch die Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) im Unternehmen. Je mehr Niederlassungen einbezogen werden müssen, desto eher kann die digitale Zuschaltung einzelner Teilnehmer erforderlich sein. Wenn die Mehrzahl der Beteiligten am Standort verfügbar ist, ist von der Durchführung einer ASA-Sitzung ausschließlich online jedoch abzuraten.

[1] § 3 ASiG.

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