4.1.1 Vorhandene Leitungen im Aushubbereich
Bevor Aushubarbeiten beginnen können, sind von den verschiedenen Betreibern der Versorgungsleitungen, Rohre etc. Auskünfte (z. B. Pläne) einzuholen, aus denen deren Lage, Tiefe und Dimension zu entnehmen sind.
Gemeinsam mit dem Medienträger sind Sicherungsmaßnahmen zu besprechen. Ggf. müssen Leitungen umverlegt werden, da sie mit neu geplanten Leitungen oder baulichen Anlagen lagemäßig nicht vereinbar sind.
Kabelsuchschachtungen
In den meisten Fällen ist es unentbehrlich, Suchschachtungen per Hand vorzunehmen, um Klarheit über die tatsächliche Position von Leitungen zu erzielen. Es gilt, Schäden durch maschinellen Einsatz zu vermeiden (z. B. Ausfall der Stromversorgung durch gekappte Kabel, Explosionsgefahr durch beschädigte Gasleitungen). Die Leitungen sind vorsichtig freizulegen und ggf. in ihrer Lage zu befestigen oder zu unterfangen.
Werden dennoch Leitungen beschädigt, so ist unverzüglich der Versorgungsträger zu verständigen. Die Arbeiten sind bis auf Weiteres einzustellen.
4.1.2 Arbeiten unter elektrischen Freileitungen
Soweit es möglich ist, müssen vorhandene elektrische Freileitungen freigeschaltet oder außerhalb des Baustellengeländes verlegt werden. Ist dies nicht möglich, ist der Zugang zu diesen Bereichen durch Absperrungen und Hinweisschilder zu verhindern.
Sind Arbeiten unterhalb in Betrieb befindlicher elektrischer Freileitungen unumgänglich, müssen ausreichende Schutzabstände eingehalten werden, um einen Stromübertritt zu vermeiden. Ausschwingungen der Freileitungen bei Wind sind zu berücksichtigen, ebenso Arbeitsbewegungen der Baumaschinen, z. B. die Auslegerstellungen. Mit dem Betreiber der Leitungen sind Sicherheitsmaßnahmen abzustimmen.
Schutzabstände zu Freileitungen
Zu elektrischen Freileitungen sind vom äußersten Punkt der Baumaschine folgende Schutzabstände einzuhalten:
- bis 1 kV: 1,0 m,
- 1 bis 110 kV: 3,0 m,
- 110 bis 220 kV: 4,0 m,
- 220 bis 380 kV: 5,0 m,
- bei unbekannter Nennspannung: 5,0 m.