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Explosionsfähige Atmosphäre / Zusammenfassung

Dr. Josef Sauer
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Begriff

Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. Ein plötzlicher Temperatur- und Druckanstieg ist die Folge der Entzündung der explosionsfähigen Atmosphäre.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zum betrieblichen Explosionsschutz enthalten die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung:

Die Gefahrstoffverordnung regelt den Fall, wenn die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann. Die explosionsgefährdeten Bereiche müssen in Zonen eingeteilt werden und es muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.

Die Gefahrstoffverordnung legt auch fest, was zu tun ist, um die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern und vorhandene explosionsfähige Atmosphäre zu beseitigen. In der GefStoffV sind auch nichtatmosphärische Bedingungen berücksichtigt.

Werden Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet, sind Maßnahmen unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen (§ 9 Abs. 4 BetrSichV).

Anhang 2 Abschn. 3 BetrSichV regelt die Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Prüfungen der technischen Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen für überwachungsbedürftige Anlagen i. S. der BetrSichV.

Die Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV) enthält die Regelungen über das Inverkehrbringen von neuen Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Im technischen Regelwerk enthält die TRBS 2152 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre" neben einem grundlegenden allgemeinen Teil 2 weitere Teile zu speziellen Fragestellungen, z. B. zur Beurteil...

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