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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geschenke / b) Steuerliche Behandlung

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Rz. 54

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Während sich aus dieser Zeit noch der Begriff des Gelegenheitsgeschenks erhalten hat, sind derartige Zuwendungen seit geraumer Zeit steuerpflichtig, sofern es sich nicht um eine Aufmerksamkeit (> Rz 12 ff) handelt oder eine Steuerbefreiungsvorschrift anzuwenden ist (vgl BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641 zu Lehrabschlussprämien; BFH 144, 547 = BStBl 1986 II, 95 zu Geschenken anlässlich einer Konfirmation oder Kommunion). Der Weihnachtsfreibetrag (§ 19 Abs 3 EStG aF) in Höhe von 600 DM ist mit dem VZ 1990 entfallen bzw im > Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufgegangen. Die Steuerbefreiung für eine > Heirats- und Geburtsbeihilfe (§ 3 Nr 15 EStG aF) ist ab dem VZ 2006 abgeschafft worden.

 

Rz. 55

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Die Steuerbefreiung für Jubiläumsgeschenke (zuletzt § 3 LStDV aF) ist seit 1999 aufgehoben worden. Für den LSt-Abzug wird das stpfl Jubiläumsgeschenk als sonstiger Bezug (> Sonstige Bezüge) behandelt (vgl § 39b Abs 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 Nr 4 LStR). IdR kann das Jubiläumsgeschenk als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten tarifermäßigt – Fünftelung – besteuert werden (§ 39b Abs 3 Satz 9 iVm § 34 Abs 2 Nr 4 EStG). Wird der ArbN bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich nicht ausscheiden, darf der ArbG eine ‚Zusammenballung’ von Einkünften unterstellen (> Außerordentliche Einkünfte Rz 125 ff; H 39b.6 LStH). Bei einer > Jubiläumsfeier kann es sich um eine Art der > Betriebsveranstaltungen handeln.

 

Rz. 56

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Die Bewertung eines Geschenks richtet sich nach § 8 Abs 2 EStG (> Sachbezüge Rz 20 ff) und – soweit die Voraussetzungen erfüllt sind – nach § 8 Abs 3 EStG (> Rabatte Rz 10 ff). Der Wert iSv § 8 Abs 2 EStG ist ein objektiver Wert, der sich nach den Gestehungskosten des ArbG einschließlich USt bem...

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