Schulungspflicht seit 2023
Seit 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanat-haltigen Stoffen und Gemischen mit einem Diisocyanatgehalt ≧ 0,1 Gew.-% arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Ohne Schulungsnachweis besteht ein Verwendungsverbot (Anhang XVII Nr. 74 der REACH-Verordnung).
Anforderungen an Schulungen sind v.a.:
- Gliederung in allgemeine Schulung, Aufbau- bzw. Fortgeschrittenenschulung
- Es gelten Mindestanforderungen nach Anhang XVII Nr. 74 REACH-Verordnung.
- Sie müssen alle 5 Jahre wiederholt werden.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) hat "Leitlinien zu Schulungen zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten gemäß Eintrag Nr. 74 Anhang XVII REACH-Verordnung" als unverbindliche Auslegungshilfe herausgegeben.