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Kindergeld / Lohnsteuer

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1 Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld betrug seit dem 1.1.2023 einheitlich für alle Kinder 250 EUR monatlich. Mit dem Ende des Jahres 2024 verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetz[1] wurde das Kindergeld ab 1.1.2025 auf 255 EUR monatlich angehoben. Außerdem wird mit dem Gesetz geregelt, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst wird. Die konkrete Höhe des monatlichen Kindergelds soll aber weiterhin in § 66 Abs. 1 EStG betragsmäßig ausgewiesen werden. Dementsprechend wird das Kindergeld mit Wirkung zum 1.1.2026 um weitere 4 EUR von 255 EUR auf 259 EUR im Monat für jedes Kind angehoben.

Die Familienkassen zahlen das Kindergeld monatlich an den Kindergeldberechtigten aus.

Kindergeld wird für Kinder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gezahlt, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder wenn sie in einem EU/EWR-Mitgliedstaat leben und ein Elternteil in Deutschland lebt. Maßgebend sind die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung.[2]

Weil das Kindergeld für die Eltern bestimmt ist, kann es grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten oder gepfändet werden. Dies ist nur zulässig, wenn gesetzliche Unterhaltsansprüche des Kindes vorliegen, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wurden.

[1] Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) vom 23.12.2024, BGBl 2024 I S. 1 Nr. 449.
[2]

S. Kinder.

2 Begünstigte Kinder

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.

Kindergeld für volljährige Kinder

Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bis zum Abschluss einer erstmaligen berufsqualifizierenden Ausbild...

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