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Leitern: Benutzung und Prüfung / 1 Unfallgeschehen

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
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Leitern werden im gewerblichen Bereich, dem Handel sowie öffentlichen Einrichtungen wie Verwaltungen, Schulen etc. vielfältig verwendet. Mit Blick auf die unterschiedlichen Einsatzbereiche bietet der Handel eine breite Palette von tragbaren und verfahrbaren Leitern an. Wegen der Häufigkeit ihres Einsatzes nimmt die tragbare Leiter eine besondere Position ein. Am Beispiel dieser Leiterbauart lässt sich die Problematik des Einsatzes, der sachgerechten Benutzung, des Unfallgeschehens und der Instandhaltung am umfassendsten darstellen. Aus diesem Grund wird die tragbare Leiter hier besonders ausführlich behandelt. Grundsätzliche Erkenntnisse hieraus gelten ebenso für die verfahrbaren Leitern.

Leitern zählen zu den klassischen Arbeitsmitteln in Industrie, Handwerk, Handel und Verwaltung.

Sie sind von ihrer Bauart her einfache Geräte, die ohne großen Aufwand von ihrem Benutzer sachgerecht und sicher gehandhabt werden können und sollten.

Die Benutzung und Prüfung von Leitern ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt und in der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" konkretisiert.

Danach wird der Gebrauch von Leitern unterschieden in

  • Leitern als Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen (Leitern als Verkehrsweg) und
  • Leitern als hoch gelegener Arbeitsplatz.
 
Wichtig

Unterschiedlicher Einsatz von Leitern

Leitern sind "Hilfsarbeitsmittel", die sicherere Aufstiege und hochgelegene Arbeitsplätze, z. B. eine Hubarbeitsbühne oder Treppe, ersetzen sollen, wenn die Benutzung eines solchen Aufstiegs nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

Leitern als Verkehrsweg

Mit Leitern können Verkehrswege zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen geschaffen werden, wenn:

  • hier nur zeitweilig Arbeiten ausgeführt werden,
  • der Höhenunterschie...

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