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Periodengerechte Erfolgsermittlung im Eigenbetrieb / 3.1 Grundtypen

Prof. Wolfgang Hafner
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Die Rechnungsabgrenzung dient einer periodengerechten Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen und damit der Ermittlung eines dem Wirtschaftsjahr wirtschaftlich zurechenbaren Erfolgs. Mit ihr wird der Saldo von realisierten Erträgen und Aufwendungen beeinflusst, die unabhängig sind vom Fließen der Zahlungen. Aktive oder passive Bilanzpositionen grenzen zeitraumbezogene Einzahlungen und Auszahlungen, die mehrere Perioden betreffen, so ab, dass jeder Periode die Aufwendungen und Erträge zugeordnet werden, die sie betreffen. Dabei kann in transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden werden.

Bei der transitorischen Rechnungsabgrenzung werden Ein- und Auszahlungen des laufenden Jahres als Erträge und Aufwendungen in Folgejahre übertragen. Ein transitorischer Abgrenzungsposten ergibt sich, wenn eine Auszahlung oder Einzahlung vor dem Abschlussstichtag erfolgt, obwohl sie einen Zeitraum danach betrifft.

Die antizipative Rechnungsabgrenzung dagegen nimmt Erträge und Aufwendungen im laufenden Wirtschaftsjahr vorweg, weil die Leistungen bereits erbracht sind, die Ein- und Auszahlungen aber erst in Folgejahren fließen werden. Eine Auszahlung oder Einzahlung, die erst nach dem Abschlussstichtag erfolgt, aber wirtschaftlich die Zeit davor betrifft, führt zu einem antizipativen Abgrenzungsposten.

In der Rechnungsabgrenzung können die in Tab. 2 aufgeführten 4 Grundtypen unterschieden werden:

 
  Rechnungsperiode Folgeperioden Bilanzpositionen
 

Transitorisch-aktive Rechnungsabgrenzung

§ 250 Abs. 1 HGB
Auszahlung Aufwand C. Aktive RAG an B.IV. liquide Mittel
Beispiel: Kauf von Diesel für die Tankstelle im Fuhrpark (bereits geleistete Zahlungen für Werteverbrauch im Folgejahr)
 

Transitorisch-passive Rechnungsabgrenzung

§ 250 Abs. 2 HGB
Einzahlung Ertrag B.IV. liquide Mitt...

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