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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer

Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind

  • Das richtige Konto
  • Grenzwertermittlung
  • Option zur Umsatzsteuer
  • Kontrolle der Grenzwerte
  • Umsatz bei der Differenzbesteuerung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG 8195 4185   Umsatzerlöse
Erlöse 19 % USt 8400 4400   Umsatzerlöse

So kontieren Sie richtig!

Bereits unterjährig muss ab 1.1.2025 geprüft werden, mit welchem Umsatz die Umsatzgrenze von 100.000 EUR (bis 31.12.2024 22.000 EUR) überschritten wird. Sinkt der Umsatz, sodass der Grenzwert von 100.000 EUR (bis 31.12.2024 22.000 EUR) nicht überschritten wird, kann ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung vollzogen werden. Wird der Grenzwert überschritten, musste nach der Rechtslage bis einschließlich 31.12.2024 der Unternehmer ab dem 1.1. des nächsten Jahres seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen. Solange er den Grenzwert nicht überschreitet, bucht er seine, nicht der Umsatzsteuer unterliegenden, Umsätze auf das Konto "Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG" 8195/4185 (SKR 03/04) zu buchen.

Durch das Jahressteuergesetz 2024 gilt ab 1.1.2025 folgendes: Wird der Grenzbetrag von 100.000 EUR überschritten, greift die Kleinunternehmerregelung bereits für den Umsatz nicht mehr, mit dem der Unternehmer die Grenze überschreitet.[1]

 

Buchungssatz:

Bank

an Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG

[1] Jahressteuergesetz 2024, BGBl. 2024 I Nr. 387 vom 05.12.2024

1.1 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung für Zeiträume bis 31.12.2024: Buchung des steuerfreien Umsatzes

Herr Braun hat mit seiner unternehmerischen Tätigkeit am 1.3.02 begonnen. Sein tatsächlicher Umsatz, der ihm im Jahr 02 zufließt, beträgt 17.900 EUR. Der hochgerechnete Jahresumsatz beträgt somit 17900 EUR : 10 × 12 Monate = 21.480 EUR. Er kann deshalb die Befreiung, seine Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterwerfen zu müssen, als Kl...

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