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Uruguay / Sozialversicherung

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1 Abkommensstaat

Für Uruguay gilt das deutsch-uruguayische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden.

1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-uruguayische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das Hoheitsgebiet Uruguays.

1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.

2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-uruguayischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Rentenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird.

2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Uruguay entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt.

2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-uruguayischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1];
  • die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat;
  • die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers entspricht dem Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers im Entsendestaat;
  • die entsandte Person übt keine weitere Tätigkeit bei einem im Beschäftigungsstaat ansässigen Unternehmen aus;
  • die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach deutschem oder uruguayischem Recht dar.
 
Hinweis

Nennenswerte Geschäftstätigkeit

Beträgt der Gesamtumsatz eines Unternehmens im Entsendestaat 25 %, dann gilt die Voraussetzung "nennenswerte Geschäftstäti...

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Entsendung: Anwendung von Abkommensrecht
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Zusammenfassung Überblick Eine Entsendung im Rahmen eines Abkommens über Soziale Sicherheit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind und zudem weitere, je nach Abkommen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. ...

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