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Warum ist ein Gefahrstoffverzeichnis erforderlich?

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Überblick
  • Ein Gefahrstoffverzeichnis (ehem. Gefahrstoffkataster) ist gem. § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verrichten lassen, bei denen nicht nur geringfügige Gefährdungen vorliegen.
  • Das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses sollte aus wirtschaftlicher Sicht eine Selbstverständlichkeit sein und nicht nur aufgrund gesetzlicher Forderungen erfolgen.
  • Wird ein Gefahrstoffverzeichnis geführt, können Sie sich die erforderlichen Informationen zu allen im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffen zu folgenden Schwerpunkten beschaffen: Gefährdungsbeurteilung, Brandschutz, Explosionsschutz, Lüftung, Lagerbedingungen, Persönliche Schutzausrüstung, Gefahrgutverordnung, Entsorgung, Kennzeichnung und Aktualität der Daten.
  • Mithilfe des Gefahrstoffverzeichnisses können auch vergleichende Betrachtungen innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Pflicht zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung.

1 Details

1.1 Definition

Das Gefahrstoffverzeichnis ist ein Verzeichnis der im Betrieb aktuell verwendeten Gefahrstoffe mit einem Verweis auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter.

Bei Vorliegen von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, für die nur eine geringe Gefährdung besteht, müssen diese Gefahrstoffe nicht in einem Gefahrstoffverzeichnis geführt werden.

Das Gefahrstoffverzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.

1.2 Hintergrund

Die Pflicht zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ist in § 6 Abs. 12 GefStoffV festgelegt:

  • Im Betrieb verwendete Gefahrstoffe sind in einem Verzeichnis zu führen.
  • Es ist dabei ein Verweis auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt zu machen.
  • Sofern die Tätigkeit mit dem Gefahrstoff zu einer geringen...

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