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Warum ist eine Erste-Hilfe-Organisation mehr, als Ersthe ... / 1.1 Definition

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Erste Hilfe bezeichnet Maßnahmen, die im Notfall von jedem – auch dem medizinischen Laien – durchgeführt werden, um akute Gesundheits- und Lebensgefahren abzuwenden bzw. zu mindern bis professionelle Hilfe (z. B. Notarzt, Rettungsassistent) eintrifft. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der Art des Notfalls ab. Wichtige Regeln sind:

  • Eigensicherung hat Vorrang,
  • Notruf muss schnell abgesetzt werden,
  • die verletzte oder erkrankte Person muss ggf. erstversorgt und betreut werden.

Ursachen für Notfälle im Unternehmen können z. B. sein:

  • Unfälle, z. B. Knochenbrüche durch Sturz von Leitern, Treppen oder Podesten, Schnittverletzungen, Quetschungen, Verbrennungen, Erfrierungen,
  • Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, epileptischer Anfall, diabetischer oder allergischer Schock,
  • Vergiftungen z. B. durch Gase, Lösungsmittel,
  • Brand, Explosionen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen ermöglichen:

  • Überleben,
  • eine vollständige Wiederherstellung,
  • einen Heilverlauf ohne Komplikationen, d. h., dass Verletzungen weniger schlimme Folgen als ohne die Sofortmaßnahmen haben.

Die weitere Behandlung erfolgt durch Notarzt, Durchgangsarzt bzw. Facharzt.

 
Wichtig

Schnelle Hilfe zählt

Erfolgt bei Störung oder Aussetzen einer Lebensfunktion (Atem- oder Herzstillstand) Erste Hilfe nach 3 Minuten, so liegt die Überlebenschance bei 50 %; nach 6 bis 7 Minuten ist Rettung kaum noch möglich.

Die generelle Pflicht zur Hilfeleistung ist in § 323c Strafgesetzbuch verankert: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Diese Pflicht gilt für jeden, al...

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