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Zweiter Bildungsweg [Stand 2023]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Als Zweiter Bildungsweg wird bezeichnet, wenn Personen erst nach Besuch der allgemeinbildenden Schule und (meist) einer berufsbedingten Unterbrechung einen höheren allgemeinen Bildungsabschluss anstreben. Der Besuch berufsbildender Schulen zur Berufsausbildung (Fachschulen) oder zur Erlangung einer höheren beruflichen Qualifikation (Meisterschulen) zählen nicht dazu, selbst wenn sie nach dem BAföG gefördert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Ausbildungsförderung zur Erlangung eines höheren allgemeinen Bildungsabschlusses wird nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 BAföG geleistet. Die Spitzenverbände der Krankenversicherungen haben im GR v. 20.3.2020-I die Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges festgelegt.

Lohnsteuer

Die Erlangungen eines Bildungsabschlusses gehört zur Ausbildung eines Steuerpflichtigen. Die Aufwendungen dafür sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung zumindest teilweise abzugsfähig. Soweit der Absolvent das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhalten die Eltern Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag. Leistet ein Arbeitgeber im Rahmen eines evtl. bereits oder weiter bestehenden Arbeitsverhältnisses Zuschüsse zur Erlangung eines Schulabschlusses, handelt es sich regelmäßig um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es handelt sich nicht um eine Fortbildung durch den Arbeitgeber. Erhält der Absolvent hingegen eine Förderung nach dem BAföG, so handelt es sich insoweit nicht um steuerpflichtige Einnahmen.

Sozialversicherung

1 Voraussetzung für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird geleistet

  • zur Erlangung eines höheren allgemeinen Bildungsabschlusses (Zweiter Bildungsweg)
  • in der Regel nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit niedrigerem Bildungsabschluss durch Besuch ...

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