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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 2.1 Allgemeines

Alexandra Pung
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Tz. 15

Stand: EL 84 – ET: 08/2015

Nach § 3c Abs 1 EStG dürfen Ausgaben, soweit sie "mit stfreien Einnahmen" in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang stehen, nicht als BA oder WK abgezogen werden.

Nach dem Beschl des BFH v 18.06.2003 (BFH/NV 2003, 1555) ist der Grundsatz des § 3c Abs 1 EStG nicht idS umkehrbar, dass die Rückerstattung nabzb Ausgaben zu nicht stpfl Einnahmen führen würde. So auch s Urt des BFH v 29.08.1996 (BFH/NV 1997, 289).

Nach Auff des FG Bln-BB (s Urt des FG Bln-BB v 24.06.2009, EFG 2009, 1630) ist § 3c Abs 1 EStG gemeinschaftsrechtskonform. Ebenfalls hierzu s Wagner (NWB 2010, 753).

 

Tz. 16

Stand: EL 84 – ET: 08/2015

Bezogen auf Dividenden sowie auf Erlöse aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen bei natürlichen Personen hat § 3c Abs 1 EStG keine Bedeutung. Die genannten Erlöse unterliegen beim AE dem Teil- (bis VZ 2008: Halb-)Eink-Verfahren; folglich richtet sich die stliche Behandlung der damit zusammenhängenden Aufwendungen nach § 3c Abs 2 EStG (s § 3c Abs 1 HS 2 EStG). Wegen der Berücksichtigung von Aufwendungen, soweit die lfd Eink ab dem VZ 2009 der Abgeltung-St unterliegen, s Tz 38.

Zur Problematik der Anwendung des § 3c Abs 1 EStG in den Fällen des § 6 AStG s Podewils (DStZ 2011, 238). UE stellt sich in den von Podewils dargestellten Fällen eher die Frage nach der Anwendung des § 3c Abs 2 EStG.

 

Tz. 17

Stand: EL 84 – ET: 08/2015

Bedeutung hat § 3c Abs 1 EStG jedoch bis zum VZ 2003 über § 8 Abs 1 KStG bei Kö als Empfänger von Inl-Dividenden für die damit zusammenhängenden Ausgaben, und zwar bei nach § 8b Abs 1 KStG stfrei gestellten oGA und vGA, Inl-Dividenden idS sind auch weiter ausgeschüttete Ausl-Dividenden, die die empfangende inl TG an ihre MG weiterreicht. Einlagerückzahlungen, soweit sie beim Empfänger zu einer Minderung des Bw bzw der AK der Kap-B...

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