Rz. 15
Gemeinsame Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX: https://www.bar-frankfurt.de/themen/gemeinsame-empfehlungen.html.
Dittmann/Fuchs: Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich nach § 33 SGB V – Fachbeiträge der DVFR:
- Teil 1: Die Einordnung als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Beitrag A12-2023 unter www.reha-recht.de; 23.11.2023.
- Teil 2: Der krankenversicherungsrechtliche Hilfsmittelanspruch im Lichte des SGB IX am Beispiel der Handbike-Versorgung, Beitrag A3-2024 unter www.reha-recht.de; 1.3.2024.
- Teil 3: Der teilhaberechtliche Gesamtanspruch auf Hilfsmittel und dessen Konkretisierung durch den leistenden Rehabilitationsträger: Beitrag A4-2024 unter www.reha-recht.de; 4.3.2024.
Rz. 16
Ausrichtung der Leistungen des Betreuten Wohnens auf Selbständigkeit beim "Wohnen":
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 28.5.2015, L 9 SO 231/12.
Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung: Anforderungen an die Zweitversorgung eines Zweijährigen mit einem Therapiestuhl für den Besuch einer Kindertageseinrichtung:
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.5.2022, L 9 SO 360/20.
Drogenentwöhnungstherapie; Rehabilitationsleistung; sachlicher Zuständigkeitsstreit; stationäre Nachsorgebehandlung:
VG Hannover, Beschluss v. 24.1.2018, 3 B 35/18.
Zum Anspruch eines Schülers bzw. Heranwachsenden auf Versorgung mit einer Handprothese als Wechselhand durch die Krankenkasse:
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11.11.2020, L 28 KR 34/20.
Eingliederungshilfe – Wohngemeinschaft – Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets – Begrenzung der Höhe auf die Kosten einer stationären Unterbringung – Mehrkostenvorbehalt – Budgetneutralität – Aufklärungspflichten des Sozialhilfeträgers:
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.2.2018, L 7 SO 3516/14.