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DGUV Information 202-115: E-Scooter in Schulen - Was gilt? / 3 Verwendung im Schulbetrieb

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Besteht Versicherungsschutz für die Verwendung auf dem Schulweg?

Ja, unabhängig von der Verwendung der Verkehrsmittel besteht auf dem Hin- und Rückweg zur Schule (Wegeunfall) gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, bei Eintritt von Körperschäden. Sachschäden sind von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen.

Die Verantwortung für die Wahl des Verkehrsmittels zur Schule obliegt bei Minderjährigen den Eltern. Personen unter 14 Jahren dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen. Die Erziehungsberechtigten sollten sich vergewissern, dass das jeweilige Fahrzeug und die Verkehrsregeln von ihrem Kind = 14 Jahren tatsächlich beherrscht werden. Sie sind bei Minderjährigen im Übrigen verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach StVZO.

Können E-Scooter bei schulischen Veranstaltungen wie Ausflügen verwendet werden?

Sollen E-Scooter im Rahmen von schulischen Veranstaltungen eingesetzt werden, sind im Vorfeld die länderspezifischen Regelungen zu beachten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, in der auf dieses Thema eingegangen werden muss, sollten die nachfolgenden Punkte beachtet werden.

Checkliste Gefährdungsbeurteilung

 
○ ○ Wurde die Strecke so gewählt, dass durchgehende Fahrradwege mit geeignetem Untergrund vorhanden sind und die Strecke von den Schülern und Schülerinnen bewältigt werden kann? Wenn diese Bedingungen nicht gegeben sind, ist von einem Ausflug mit E-Scootern dringend abzuraten.
○ ○ Sind genügend Aufsichten entsprechend den landesspezifischen Vorgaben vorhanden?
○ ○ Kennen die aufsichtführenden Lehrkräfte die Regelungen laut StVO, eKFV?
    Wurde überprüft, dass die Schülerinnen und Schüler das Fahrzeug sicher beherrschen, insbesondere Abbiegen mit Handzeichen, Bremsen und Beschleunigen?
○ ○ Erfolgte im Vorfeld des Ausfluges ein...

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