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DGUV Information 209-086: Stückverzinken

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Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
Sachgebiet: "Sachgebiet Oberflächentechnik und Schweißen" des Fachbereichs "Holz und Metall" der DGUV
Ausgabe:

Juli 2017

DGUV Information 209-086
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen › Webcode: p209086

1 Anwendungsbereich

 

1.1

Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Feuerverzinken (Stückverzinken, Schleuderverzinken) von metallischen Werkstücken einschließlich der damit verfahrensbedingt verbundenen Vor- und Nacharbeiten. Verfahrensbedingt mit dem Feuerverzinken verbunden sind besonders:

  • Aufrüsten/Anschlagen
  • Vorbehandlung
  • Schmelztauchverzinken
  • Abkühlen
  • Abrüsten
  • Nacharbeit
  • Nachbehandlung
 

1.2

Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf:

  • kontinuierliche Verzinkungsverfahren wie z. B. Bandverzinken und Drahtverzinken
  • galvanisches Verzinken
  • thermisches Spritzverzinken

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information gelten folgende Begriffe:

 

1.

Stückverzinken ist ein Verfahren, bei dem Überzüge aus Zink bzw. Eisen-Zink-Legierungen durch Eintauchen von vorgefertigten Werkstücken aus Stahl oder Guss in geschmolzenes Zink hergestellt werden.

 

2.

Vorbehandlung besteht zumeist aus mehreren Verfahrensschritten zur Vorbereitung der Werkstückoberflächen für den Verzinkungsprozess und setzt sich typischerweise zusammen aus:

  • Entfetten
  • Beizen/Entzinken
  • Spülen
  • Fluxen
  • Trocknen
 

3.

Nachbehandlung besteht zumeist aus einem oder mehreren Verfahrensschritten zur Nachbereitung der Werkstückoberflächen nach dem Verzinkungsprozess. Folgende Prozesse sind möglich:

  • Abkühlen im Wasserbad
  • Passivieren/Oberflächenbehandlung im Tauch- oder Sprühverfahren
  • Trocknen
 

4.

Nachbearbeitung erfolgt ...

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