Säulen- beziehungsweise Tischbohrmaschinen sind in ihrem Aufbau mit den verbreiteten Ständerbohrmaschinen vergleichbar. Sie sind allerdings kleiner, leichter und weniger stabil. Dennoch darf diese Maschinenart in Bezug auf die sich ergebenden Gefährdungen nicht unterschätzt werden. Zentrales Bauteil ist ein senkrecht stehendes Rohr, das als Ständer und gleichzeitig als Führung dient. Auf dieser "Säule" sitzt die Antriebseinheit mit Antriebsspindel und Bohrfutter. Die Werkstückauflage ist, als in der Höhe verstellbarer Tisch, ebenfalls an der "Säule" befestigt.
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Abb. 27
Bohrspindel mit Abdeckung
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Weitere Informationen |
- DIN EN 12717:2009-07 "Sicherheit von Werkzeugmaschinen - Bohrmaschinen"
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Beim Arbeiten mit einer Säulen- oder Tischbohrmaschine besteht durch bewegte Maschinenteile eine hohe Gefährdung. Das Erfasst- und Aufgewickeltwerden von Kleidung, Handschuhen und Materialien kann zu schweren Verletzungen führen. Wegfliegende Späne und andere Materialien können zu Augenverletzungen führen.
Die häufigste Unfallursache liegt, trotz der relativ einfachen Bedienung der Maschine, in der falschen und/oder nicht bestimmungsgemäßen Verwendung.
Technische Schutzmaßnahmen
Achten Sie darauf, dass vor der Durchführung der Arbeiten sichergestellt wird, dass
- die Bohrspindel durch einen einstellbaren Spindelschutz gegen Erreichen gesichert ist.
- alle Verkleidungsteile angebracht und die Antriebe verdeckt sind.
- Werkstücke sicher festgespannt sind bzw. am Anschlag fest anliegen.
- nur Spannvorrichtungen mit verdeckten oder versenkten Schrauben verwendet werden.
- Spänehaken oder Handbesen zur Entfernung der Späne bereitgestellt und verwendet werden.
- die Säulenbohrmaschine standsicher aufgestellt ist.
- vor dem Einschalten der Maschine der Bohrfutterschlüssel abgezogen ist.
Betrieb allgemein
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten bei der Ausführung der Arbeiten folgende Regeln beachten:
- Bohrer- und Werkstückwechsel werden nur bei Stillstand der Maschine durchgeführt.
- Bei Bruch oder Festsetzung des Bohrers und bei herumschleudernden Teilen ist die Maschine sofort stillzusetzen.
- Ein Vorbeigreifen an der laufenden Bohrspindel ist nicht erlaubt.
- Der Maschinentisch ist nach der Höhenverstellung wieder festzustellen.
- Lange Haare (länger als Spindelumfang) sind durch ein Haarnetz oder eine Mütze zu verdecken.
- Es ist enganliegende Kleidung (Ärmel mit Bündchen oder nach innen aufkrempeln) zu tragen.
- Krawatten, Schals, Armbanduhren, Hand- und Armschmuck sind nicht zulässig.
- Handschuhe dürfen bei Bohrarbeiten nicht getragen werden.
- Es ist eine Schutzbrille zu verwenden bzw. mit einer Schutzabdeckung zu arbeiten (besonders bei spröden Werkstoffen).
- Späne sind nach Abschluss jeder Bohrarbeit im Spänesammelbehälter zu entsorgen.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten nach dem Arbeiten Bohrfutter oder Bohrer niemals mit der Hand abbremsen.
Lassen Sie Instandsetzungen nur von beauftragten und unterwiesenen Personen durchführen.
Beachten Sie die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 3.2.1.
Abb. 28
Bohrspindelabdeckung