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DGUV Regel 109-607: Branche Metallbau / 3.9.7 Verlegen von Profiltafeln für Dach und Wand

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Arbeiten, bei denen Profiltafeln montiert, demontiert oder instandgesetzt werden, finden häufig auf unvollständigen Teilen der Konstruktion statt. In diesem Zusammenhang kommt dem Absturzrisiko eine besondere Bedeutung zu, da die Arbeiten in der Regel im absturzgefährdeten Bereich erfolgen. Die Montage von Profiltafeln zeichnet sich unter anderem durch die Belegung großer Flächen innerhalb kürzester Zeit aus, was wiederum starken Zeitdruck und hohe Kosten verursacht. Deshalb sind eine effektive Planung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sowie die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen wesentlich, um Störungen im Montageablauf oder Unfälle zu verhindern. Eine wesentliche Rolle spielt, neben der Sicherung von Personen gegen Absturz, die Gestaltung der Hebe- und Transportvorgänge auf den Baustellen.

Abb. 96

Verlegen von Profiltafeln auf dem Dach

Abb. 97

Profiltafelmontage an der Fassade

Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121) "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen"
  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
  • DGUV Regel 101-011 "Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)"
  • DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 201-023 "Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtung bei Bauarbeiten"
  • DGUV Information 201-024 "Montage von Profiltafeln und Porenbetonplatten"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 082 "Abstu...

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