Die Immobilienbranche muss ihre Gebäudebestände den politischen Klimaschutzzielen anpassen. Für das energetische Sanieren gibt es schon seit Januar Zuschüsse aus der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Ab 1. Juli gibt es mehr Geld – auch Nichtwohngebäude werden gefördert.
Am 1.1.2021 ging die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) an den Start. Zum 1. Juli steht die 2. Stufe an: Dann werden unter anderem die Zuschüsse für Nichtwohngebäude an die für Wohngebäude angepasst. Das Ziel der Bundesregierung: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.
Im BEG werden die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich der staatlichen Förderbank KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schrittweise integriert und neu geordnet. Die Förderrichtlinien gelten zunächst bis 2030. Aus bisher 10 Teilprogrammen sollen 3 Förderprogramme werden:
- BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (Stufe 1);
- BEG WG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (Stufe 2);
- BEG NWG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (Stufe 2).
Effizienzhaus-Förderung: Mehr BEG-Geld ab Juli
Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden vom Bund ab dem 1.7.2021 mit bis zu 50 % Förderung finanziell unterstützt. Dann tritt die 2. Stufe der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) in Kraft. Die Fördersätze für Gesamtsanierungen werden erhöht und sind auch als Investitionszuschuss abrufbar. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Beim Bau nach einem hohen Energiestandard kann auch weiterhin ein Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss ist jedoch abhängig vom Energie-Effizienzhaus-Standard des Hauses.
Die Förderstufe Effizienzhaus 115 fällt ab Juli weg. Stattdessen gibt es für Sanierungen in Wohngebäuden künftig eine Förderung auf Niveau des Effizienzhauses 40. Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bleiben. Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus gibt es mit 25 % Tilgungszuschuss (max. 30.000 EUR) laut KfW die höchste Förderung.
Insgesamt wird die Höchstsumme der förderfähigen Kosten von 120.000 EUR auf 150.000 EUR pro Wohneinheit erhöht. Neu ist: Auch bei Wohngebäuden müssen künftig die Energie- und CO2-Einsparungen angegeben werden, die mit der Förderung erreicht werden können.
Bis die Teilprogramme BEG NWG und BEG WG (in der Zuschuss- und der Kreditvariante) sowie die BEG EM (Kreditvariante) ziehen, laufen die Förderungen zunächst bis zum 30.6.2021 weiterhin über das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS). Zuständig ist dann jeweils die KfW, deren alte Förderregeln bis dahin weiter gelten.
BEG-Start im Januar: Förderung energetischer Einzelmaßnahmen in und an Bestandsgebäuden
Das Förderprogramm BEG EM (Stufe 1) – Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen – machte im Januar den Anfang. Bei diesem Programm können ausschließlich Zuschüsse (keine Kredite) für energetische Einzelmaßnahmen in und an bestehenden Gebäuden beantragt werden. Bestandsgebäude sind Immobilien, bei denen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Laut BAFA-Präsident Torsten Safarik sind bereits im Jahr 2020 mehr als eine halbe Milliarde EUR für Erneuerbare Wärme im Gebäudebereich ausgezahlt worden – für 2021 erwartet er einen weiteren Schub für die Wärmewende. Das BEG EM hat die Fördermaßnahmen der Teilprogramme "Heizen mit erneuerbaren Energien" (MAP), Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierung (HZO) abgelöst.
Gefördert werden anteilig Kosten etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, aber auch eine Fachplanung und Baubegleitung. Die Höhe der Förderung der Baubegleitung bei Wohngebäuden hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Bei Mehrfamilienhäusern mit 3 oder mehr Wohneinheiten gibt es bis zu 2.000 EUR pro Wohneinheit, insgesamt gibt es maximal 20.000 EUR pro Zuwendungsbescheid.
BEG "digital", Förderboni und andere Extras
Die seit 2020 geltenden Fördersätze für die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden werden weitgehend beibehalten. Für alle Förderungen kann ab in Kraft treten von Stufe 2 des BEG zwischen Zuschuss und Kredit gewählt werden.
Auch Extra-Förderungen sind vorgesehen: So soll beispielsweise der Einsatz von effizienten Heizungstechniken auf Basis erneuerbarer Energien stärker unterstützt werden, wenn mindestens 55 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen (sog. "Effizienzhaus EE"-Boni). Bei Wohngebäuden soll es künftig eine Nachhaltigkeitsförderung für Neubauten geben, und die Anforderungen an de...