Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normenkette
BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3; AMRabG § 1
Verfahrensgang
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Haufe-Index 10874578 |
MedR 2017, 304 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen