Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Anspruch des Sozialamts auf Rückzahlung der für den Mieter gezahlten Mietkaution
Orientierungssatz
Leistet das Sozialamt vereinbarungsgemäß für den Mieter die Kaution mit dem Hinweis, daß diese gegebenenfalls an das Amt zurückzuüberweisen sei, so hat nur das Sozialamt und nicht der Mieter nach Vertragsbeendigung einen Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung der Kaution.
Fundstellen
Haufe-Index 1738193 |
NZM 2000, 1179 |
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