Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Bodenbelags in einer Nachbarwohnung aus Gründen des Trittschallschutzes
Orientierungssatz
Einem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch gegen den über ihm wohnenden Eigentümer dahin zu, seine Wohnung mit Teppichboden (Schlingenware) statt Parkett auszulegen (hier: Rückbauanspruch), wenn sich dadurch lediglich eine Veränderung des Trittschallschutzes um 1 dB(A) ergeben würde.
Nachgehend
OLG Köln (Beschluss vom 20.02.2004; Aktenzeichen 16 Wx 240/03) |
Fundstellen
Haufe-Index 1738912 |
ZMR 2004, 381 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen