Zum 01.08.2013 ist das bereits erwähnte Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG) vom 23.07.2013 (BGBl. 2013, Teil I, S. 2586 ff.) in Kraft getreten, es löste die bis dahin geltende Kostenordnung (KostO) ab. Das GNotKG regelt die Gerichts- und Notarkosten unter anderem für Anmeldungen zum Vereinsregister grundlegend neu. Das betrifft nicht nur die Höhe der Gebühren, sondern auch die Gebührentatbestände, was zu einer deutlichen Erhöhung der Gebühren für Vereine und Verbände führt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Lexware der verein professional enthalten. Sie wollen mehr?