Folgende Sachverhalte muss der Vorstand des Vereins immer im Auge behalten, da diese dem Vereinsregister mitgeteilt werden müssen:

  • Ersteintragung eines neu gegründeten e. V.
  • Änderungen der Vorstandsbesetzung und -zusammensetzung
  • Satzungsänderungen
  • Verlegung des Vereinssitzes
  • Auflösung des e. V.
  • Bestellung der Liquidatoren und deren Vertretungsmacht
  • Beendigung der Liquidation und das Erlöschen des e. V.
  • Verzicht auf die Rechtsfähigkeit
  • Verschmelzung, Spaltung oder Rechtsformwechsel nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)

Wer meldet an?

Nach § 59 Abs. 1 BGB erfolgt die Anmeldungen durch den Vorstand nach § 26 BGB. Nach § 77 Satz 1 BGB handeln dabei die Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl, maßgebend ist die Satzung des Vereins.

Welche Unterlagen müssen dem Registergericht vorgelegt werden?

Nach § 59 Abs. 2 BGB müssen nur noch Abschriften (Kopien) der Satzung und des Protokolls der Mitgliederversammlung vorgelegt werden.

Besonderheit bei Satzungsänderungen

Es reicht aus, das Protokoll der Mitgliederversammlung etc. in Kopie (Abschrift) vorzulegen, aus dem sich die Satzungsänderungsbeschlüsse ergeben. Zusätzlich muss dem Registergericht eine Kopie der vollständigen (neuen) Satzung – also mit den eingearbeiteten Änderungen – übergeben werden, sodass es immer über eine komplette und aktuelle Fassung der Satzung verfügt.

In welcher Form muss die Anmeldung an das Registergericht erfolgen?

Es bleibt dabei: Nach § 77 Satz 1 BGB muss die Anmeldung mittels öffentlich beglaubigter Erklärung erfolgen, das heißt, es muss eine Beurkundung vor dem Notar stattfinden (§ 129 BGB). Das gilt nicht in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg.

Ausreichend ist es, wenn eine vom Notar beglaubigte Abschrift der öffentlich beglaubigten Anmeldung vorgelegt wird. Dies kann auch eine elektronische Abschrift sein, die nach § 39a BeurkG elektronisch durch den Notar beglaubigt wurde.

Bekanntmachung von Eintragungen durch das Registergericht

Nach § 66 Abs. 1 BGB erfolgen alle Bekanntmachungen des Vereinsregisters im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem der Justizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes.

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