Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn

  • gegenüber einem Mitarbeiter unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem Diskriminierungsmerkmal in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass
  • die Würde der betreffenden Person verletzt und
  • ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Diese Belästigungen können erfolgen durch Beleidigungen oder Verleumdungen, Drohungen oder körperliche Angriffe, abwertende Äußerungen oder Anfeindungen.

 
Praxis-Beispiel

Mitarbeiter legen einem Kollegen täglich Stellenanzeigen für minder qualifizierte Tätigkeiten auf den Schreibtisch, verstecken Unterlagen und lassen seinen PC abstürzen.

Geringfügige Eingriffe stellen keine Belästigung im Sinne des AGG dar; vereinzelte Auseinandersetzungen mit Kollegen oder Vorgesetzten reichen nicht aus, um eine Diskriminierung darzustellen.

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