1 Ausgangspunkt

Der Insolvenzverwalter eines Vereins, über dessen Vermögen am 01.04.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, nimmt ein Vereinsmitglied auf die Zahlung der restlichen Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2002 und 2003 in Anspruch. Ist die Forderung berechtigt?

2 Kernaussage der BGH-Entscheidung:

  • Soweit die Satzung des Vereins nichts anderes bestimmt, sind die Vereinsmitglieder nach dem insolvenzbedingten Eintritt jedes eingetragenen Vereins in das Abwicklungsstadium nicht zur weiteren Beitragszahlung verpflichtet.
  • Denn: Der Verein vermag seinen Vereinszweck gleichgültig, ob er nicht wirtschaftlicher oder wirtschaftlicher Art ist, rechtlich dauerhaft nicht mehr zu erfüllen und die Mitglieder können daher nicht mehr an den Vorteilen der Vereinstätigkeit teilhaben.

3 Fazit:

Die Beitragsforderung war unberechtigt, da mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögens die Beitragspflicht der Mitglieder endet (BGHZ 96, S. 253).

Fundstellen

Bundesgerichtshof, Hinweisbeschluss v. 23.04.2007, Az.: II ZR 190/06

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