1 Kernaussage der Entscheidung
Begeht ein Fußballspieler vorsätzlich ein brutales Foulspiel im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes, so haftet er für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen seines Gegners.
2 Um was geht es in diesem Fall?
Der Kläger war Stürmer, der Beklagte spielte auf einer Verteidigerposition in einem Kreisklassenpunktspiel. Der Kläger nahm einen Ball an und wollte diesen weiterspielen. Dazu kam es nicht mehr, weil er von dem Beklagten gefoult wurde. Der Schiedsrichter ahndete das Foul mit einer roten Karte.
Der Kläger erlitt infolge des Foulspiels erhebliche Verletzungen. Er verlangt nun von dem Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld und die Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihm auch zukünftig entstehende Schäden zu ersetzen. In 2. Instanz hat das OLG der Klage in vollem Umfang stattgegeben.
3 Die Entscheidung
Der Beklagte hat sich gegenüber dem Kläger schadenersatzpflichtig gemacht, denn er hat ein grobes Foulspiel im Sinne der Regel 12 der Fußballregeln des Deutschen Fußballbundes (DFB) begangen und damit die schwerwiegende Verletzung des Klägers bedingt vorsätzlich billigend in Kauf genommen.
Grundsätzliche Linie der Rechtsprechung bei gefährlichen Sportarten
Nach ständiger Rechtsprechung ist zunächst grundsätzlich die Haftung für Verletzungen bei spielerischen Wettkämpfen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, wie etwa einem Fußballspiel, reduziert.
Insoweit ist davon auszugehen, dass jeder Teilnehmer die Verletzungen in Kauf nimmt, die auch bei einer Sportausübung nach den anerkannten Regeln nicht zu vermeiden sind.
Indiz: Regelwerk des DFB
Handelt es sich um ein Verbandsspiel, so bieten die Fußballregeln des DFB einen wichtigen Maßstab dafür, was als ordnungsgemäßes Spielverhalten anzusehen ist. Jedoch führt nicht jeder objektive Regelverstoß zwingend zu einer Schadensersatzverpflichtung. Entscheidend sind vielmehr der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens, das den Verletzer trifft.
Ergebnis
Hier hat der Beklagte einen erheblichen Regelverstoß begangen und die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Beklagte ein "brutales Spiel" im Sinne der Regel 12 des DFB begangen hat. Er hat dieses grobe Foul begangen, ohne dass die Spielsituation einen Anlass dafür bot. Er hatte keine realistische Möglichkeit, den Ball zu erobern.
Fundstellen
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.11.2020, Az.: 7 U 214/19 |