Kurzbeschreibung
Dieses Muster können Vereine als Besuchernachweis für eine Person zur Corona-Datenerhebungspflicht einsetzen.
Besuchernachweis für eine Person zur Corona-Datenerhebungspflicht
>Briefkopf/Verfasser<
>Vereinsname und Anschrift<
>Angaben zur verantwortlichen Stelle<
>(Ausdruck auf dem Briefpapier des Vereins o. Ä.)<
>Anrede<
Auch wir sind verpflichtet, bei allgemeiner Beachtung der Datenschutz-Vorgaben nunmehr zur möglichen Kontaktnachverfolgung zur Eindämmung des Corona-Virus bei Infektionsverdachtsfällen bestimmte persönliche Daten abzufragen. Denn bei Bedarf müssen dann diese wenigen Angaben zur Kontaktnachverfolgung den zuständigen Verwaltungsbehörden/Gesundheitsbehörden auf Verlangen umgehend übermittelt werden. Zudem trägt das dann auch etwas dazu bei, das Ziel der möglichen Infektionswege zu reduzieren und auch die medizinischen Versorgungseinheiten bei Bedarf/im Notfall besser beurteilen zu können. Datenempfänger sind bei erkennbarem Bedarf und der Notwendigkeit zur Kontaktaufnahme wegen befürchteter Infektionen direkt nur die regional zuständigen Gesundheitsämter oder ergänzend eingeschaltete Ortspolizeibehörden zur Datenweitergabe an das Gesundheitsamt.
Wir benötigen daher die wahrheitsgemäße Angabe Ihres Namens, Datum und Uhrzeit des Besuchs/der Anwesenheit und einige wenige Kontaktdaten, wie zum Beispiel Ihre Telefonnummer.
Diese abgefragten Daten werden maximal vier Wochen von uns sorgfältig aufbewahrt und archiviert, dann nach Ablauf dieses Zeitraums vernichtet. Wir können Ihnen versichern, dass diese Daten danach ordnungsgemäß vernichtet werden. Eine Weitergabe oder auch Einsicht durch Dritte ist ausgeschlossen. Die vorhandenen Daten werden nach maximal einem Monat (unleserlich ) entsorgt oder die Daten bei digitaler Erfassung dann gelöscht.
Wir werden zudem die ausgefüllten Daten in keiner Weise auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen. Aber bitte wirken Sie dennoch mit, um eben im Infektionsfall und bei Verdachtsfällen durch Auswertung bei den Gesundheitsbehörden sicherstellen zu können, dass eine weitere Ausbreitung von Infektionen damit hoffentlich vermieden wird. Es muss daher sichergestellt sein, dass aktuelle und wahrheitsmäßige Auskünfte nun erteilt werden.
Belehrung:
Bereits nach der DSGVO unter Hinweis haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns hierfür gespeicherten Daten und Angaben, auf Berichtigung, soweit Daten falsch sein sollten oder auch auf Löschung, sofern keine Archivierung/Speicherungspflicht mehr bestehen sollte.
Für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Speicherung, Archivierung oder nicht ordnungsgemäßen Verarbeitung steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht gegenüber dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz zu.
Rechtsgrundlagen:
Artikel 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung, sowie die geltende landesrechtliche Corona-Verordnung Gaststätten.
Besuchernachweis für eine Person zur Corona-Datenerhebungspflicht
Datum: |
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Dauer des Besuchs: |
Uhrzeit: von: _________________ Uhr bis: _________________ Uhr |
Tischnummer/Platz- oder Sitznummer: |
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Name: |
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Kontaktdaten, z. B. Telefonnummer |
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