Für den "kleinen" Verbandkasten nach DIN 13157 wurde die Norm neu gefasst. Sie ist seit November 2021 gültig, enthält aber keine großen Unterschiede zur davor gültigen Norm von 2009. Da eine DIN keine rechtliche Bindung hat, sondern freiwillig angewandt wird, bestehen keine Bedenken, bestehende Verbandskästen auch weiterhin zu benutzen. Nach der neuen DIN sollten dem Kasten vier Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Hautpartien und zwei Gesichtsmasken hinzugefügt werden. Ferner wurde die Anzahl der Fingerkuppenverbände, Fingerverbände und Pflasterstrips von vier auf sechs sowie der Wundschnellverbände und Pflasterstrips von acht auf zwölf erhöht. Empfehlenswert ist es, zumindest die Reinigungstücher und Gesichtsmasken nachzurüsten.

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